Trauung

Für die katholische Kirche ist die Ehe ein Sakrament, das sich Mann und Frau in der kirchlichen Trauung gegenseitig spenden – in der Regel in der Kirche vor einem Priester oder Diakon und zwei Trauzeugen.

In den Sakramenten wird uns Menschen die Liebe und die Treue Gottes dauerhaft und unwiderruflich zugesprochen. Und so geben sich Mann und Frau im Vertrauen auf diese Zusage Gottes in der Trauung das Ja-Wort zueinander.

Sie schließen damit einen Bund, der nach unserem Glauben jenen Bund widerspiegelt, den Gott in seinem Sohn Jesus Christus mit uns Menschen geschlossen hat. Und so, wie Christus und die Kirche untrennbar eins sind,
so gilt die Ehe als unauflösliche Gemeinschaft.

Was muss ich tun?

Wenn Sie heiraten wollen, führt der erste Weg immer in das Pfarrbüro Ihrer Pfarrei – auch wenn die Trauung …

  • in einer katholischen Kirche außerhalb unseres Pfarrverbandes oder in einer evangelischen Kirche stattfinden soll
  • aus bestimmten Gründen nur standesamtlich erfolgen soll
  • in einer der Kirchen unseres Pfarrverbandes von einem fremden Geistlichen assistiert werden soll

Im Pfarrbüro werden zunächst die Personendaten und auch Ihre Wünsche bezüglich des Trautermins und der Traukirche erfasst. Je frühzeitiger Sie sich im Pfarrbüro melden, desto größer ist die Chance, dass wir Ihren Wünschen bzgl. Ort und Zeit entsprechen können.

Nachdem Sie sich im Pfarrbüro gemeldet haben, wird baldmöglichst – falls keine vorherigen Absprachen erfolgt sind – entschieden, welcher Geistliche die Assitenz bei Ihrer Trauung übernimmt. Dieser wird sich dann bei Ihnen melden, um ein Gespräch mit Ihnen zu vereinbren, in dem u.a. das sogenannte „Ehevorbereitungsprotokoll“ erstellt wird und Sie (fast) alles rund um Ihre Trauung klären können.

Spätestens zu diesem Gespräch muss für den katholischen Partner ein Taufzeugnis vorliegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Sie bekommen es in der Pfarrei, in der Sie getauft wurden; ein Anruf genügt normalerweise. Für nicht-katholische Christen reichen Informationen zu Taufort, Taufdatum, Taufspender, etwa aus dem Familienbuch der Eltern.

Was muss ich beachten

Bei dem „Ehevorbereitungsprotokoll“ geht es vor allem um kirchenrechtlich relevante Punkte. Hierzu geben wir Ihnen hier einige Informationen.

  • Einer der Ehepartner muss Mitglied der katholischen Kirche sein; zudem sollte er gefirmt sein.
  • Das Mindestalter für eine kirchliche Trauung beträgt 18 Jahre (16 Jahre mit Einverständnis der Eltern).
  • Die Ehepartner müssen nach katholischem Verständnis ledig sein (keine vorherige kirchlich gültige Ehe).
    Allerdings verhindert nicht jede Vorehe (kirchlich wie standesamtlich geschlossen) eine kirchliche Eheschließung. Im konkreten Fall muss dies durch den zuständigen Geistlichen abgeklärt werden. Geben Sie deshalb alle frühren Eheschließungen, auch nur standesamtliche, schon bei der Anmeldung im Pfarrbüro an.
  • Der Wunsch zur Heirat muss für beide Partner freiwillig sein.
  • Beide Partner müssen die Unauflöslichkeit der Ehe bejahen und auch die Ansicht haben, ihr ganzes Leben lang zusammenzubleiben. Sie müssen ihre Bereitschaft erklären, füreinander in Liebe dazusein und Kinder, die ihnen geschenkt werden, anzunehmen.
  • Die Ehe darf an keinerlei Bedingungen oder Vorbehalte geknüpft sein.
  • Da es keine ökumenische Trauung gibt, obwohl der Ausdruck immer wieder benutzt wird, müssen sich konfessionsverschiedene Paare entscheiden, ob die Trauung nach katholischer oder evangelischer Ordnung erfolgen soll.
    Es ist jedoch möglich, dass ein Seelsorger der jeweils anderen Konfession bei dem Traugottesdienst (nicht beim Trauakt) mitwirkt. Die Ordnung entscheidet sich nach der Kirche, in der die Trauung stattfindet.
  • Wenn ein Partner aus der Kirche ausgetreten ist, sollte im Gespräch mit dem zuständigen Geistlichen überlegt werden, ob mit der Hochzeit nicht auch eine Wiederaufnahme in die Kirche verbunden werden könnte. Ist dies nicht möglich, kann trotzdem eine kirchliche Trauung stattfinden.
  • Für die katholische Kirche ist eine nach Kirchenrecht gültig geschlossene Ehe unauflöslich. Deshalb kann es hier keine Scheidung wie im staatlichen Recht geben.
    Es gibt aber die Möglichkeit, eine (Vor-)Ehe für nichtig zu erklären, d.h. festzustellen, dass diese Ehe nie gültig bestanden hat. Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig und im Gespräch mit dem zuständigen Geistlichen zu besprechen, der dann eventuell an das kirchliche Ehegericht vermitteln kann.


Weitere Informationen finden Sie unter:

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