Unser Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde/Kirchengemeinde, das sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Zu den amtlichen Mitgliedern gehört der zuständige Pfarrer, die anderen Pfarrgeistlichen und die pastoralen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken.[…] Der Pfarrgemeinderat wurde eingerichtet, um die Mitverantwortung aller Christgläubigen (Laienapostolat) deutlicher spürbar und sichtbar zu machen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Pfarrgemeinderat
Pfarrgemeinderat (PGR)
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