Kirchenvorstand

Ein (...) Kirchenvorstand, Kirchenausschuss oder Kirchenverwaltung (...), ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. [...]

Zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes der Pfarrgemeinde sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal, beispielsweise das Personal der zur Pfarrgemeinde gehörenden Kindergärten. [...] Der Pfarrer (...) ist der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, wobei es ihm vorbehalten ist, den Vorsitz des Rates abzugeben. In solch einem Falle wird der neue Vorsitzende aus dem Kirchenvorstand heraus gewählt. Der Vorsitzende wird dann auf Bitte des Pfarrers vom zuständigen Bischof für die Legislaturperiode berufen. [...]

In Nordrhein-Westfahlen wird der Kirchenvorstand bzw. die Kirchenverwaltung (...) ausschließlich von den Gemeindemitgliedern gewählt.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Pfarrverwaltungsrat

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